Auslobungstext Besondere Versteigerungsbedingungen
Versteigerungsobjekt ist eine 3-Zimmer-Wohnung nebst Garage in 60322 Frankfurt am Main, Heinestraße 8.
Der Grundbesitz ist wie folgt verzeichnet:
Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Frankfurt am Main von Frankfurt Bezirk 20 Blatt 2844
lfd. Nr. 1: 954/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung 1, Flur 645, Flurstück 216/10, Gebäude- und Freifläche, Heinestraße 8, zur Größe von 667 qm
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 4 des Aufteilungsplans;
das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt (eingetragen Band 85 Blatt 2841 bis 2854).
Die Nutzung der Kfz-Abstellplätze A und B ist geregelt.
lfd. Nr. 2/zu 1: Die Lage der Garagen Nr. I bis IV (Teileigentumsgrundbuch Blätter 2851, 2852, 2853 und 2854) ist geändert,
und
Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts Frankfurt am Main von Frankfurt Bezirk 20 Blatt 2854
lfd. Nr. 1: 34/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung 1, Flur 645, Flurstück 216/10, Gebäude- und Freifläche, Heinestraße 8, zur Größe von 667 qm,
verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage Nr. IV des Aufteilungsplans;
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt (eingetragen Band 85 Blatt 2841 bis 2854).
lfd. Nr. 2/zu 1: Die Lage der Garagen Nr. I bis IV (Teileigentumsgrundbuch Blätter 2851, 2852, 2853 und 2854) ist geändert.
Das Wohnungs- und Teileigentum wird insgesamt als „Objekt“ bezeichnet.
In Abt. I des Grundbuchs ist als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen:
Die jeweiligen Grundbücher sind in Abt. II und III lastenfrei.
Das auf dem Grundstück stehende Gebäude (Mehrfamilienhaus 4-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, vollständig unterkellert) ist im Jahre 1950 nach Kriegszerstörung wieder aufgebaut worden. Das Ursprungsbaujahr ist 1910. Im Jahr 1984 ist es gemäß Wohnungseigentumsgesetz geteilt und in Wohnungseigentum umgewandelt worden.
Rohbau: Konstruktion: Massivbauweise Wände: Mauerwerk Decken: Massivdecken Treppen: Zweiläufige Holztreppe vom Erd- bis Dachgeschoss, Keller- bis Erdgeschoss: Einläufige Massivtreppe Dachform: Satteldach beidseitig mit Gauben Fassade: Putz mit Anstrich
Die Wohnung Nr. 4 befindet sich im 1. Obergeschoss des Hauses. Zu der Wohnung gehören noch ein Speicher im Spitzboden und ein Abstellraum im Keller.
Die Wohnung hat einen annähernd rechteckigen Grundriss und erstreckt sich über die gesamte Hausbreite. Sie verfügt über 3 Zimmer (Wohnen, Essen, Schlafen), eine Küche, ein Bad und einen Flur mit Garderobe sowie zwei Balkone jeweils einer zur Straßenseite und einer zur Rückseite des Gebäudes.
Die Wohnung verfügt (mit den zwei Balkonen 50 %-Ansatz) über ca. 79 qm Wohnfläche.
Der Innenausbau gestaltet sich wie folgt:
Wandbeläge: Wohn- und Schlafräume: Raufaser mit Anstrich Küche: Fliesenspiegel im Nassbereich Bad: Umlaufend raumhoch Fliesenbelag
Deckenbeläge: Raufasertapeten mit Anstrich, im Bad Holzpaneeldecke
Fußbodenbeläge: Wohn- und Schlafräume: Textilbelag
Bad und Küche: Fliesenbelag
Fenster: Kunststofffenster mit Isolierverglasung, Baujahr 1984 mit manuell gesteuerten Rollläden
Innentüren: Holztüren mit Edelholzfurnier, teilweise mit Glaseinsatz
Wohnungstür: Holztür mit Furnier
Heizkörper: Platten- und Kompaktheizkörper mit Thermostatventilen
Elektroinstallation: Ausreichender Ausbaustandard
Sanitärinstallationen: Bad: Ausgestattet mit Badewanne, Hänge-WC und Waschbecken
Küche: Gasanschluss für Backofen und Herd
die Wohnung verfügt über eine „Junkers“-Gas-Therme.
Mitverkauftes Inventar: Einbauküche nebst Elektrogeräten
Die Wohnung wird seit dem Jahre 1984 zu Wohnzwecken genutzt und kann auch nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Sie ist derzeit weder vermietet noch verpachtet, sie steht leer.
Der Einlieferer erklärt, dass der Einlieferungsgegenstand nach seinem derzeitigen Kenntnisstand nicht unter Denkmalschutz steht.
Ein Energieausweis liegt in Kopie vor. Der Energieverbrauchskennwert von 110,5 kWh wurde festgestellt.
Gemäß telefonischer Auskunft der Hausverwaltung liegen weder Auflagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. des Bezirksschornsteinfegers vor. Derzeit liegt keine schriftliche Auskunft der Bauaufsichtsbehörde vor. Der Bezirksschornsteinfeger hat mit Schreiben vom 28.10.2016 mitgeteilt, dass bezüglich den aktuellen gesetzlichen Vorgaben keine Notwendigkeit besteht, die Feuerstätte zu ersetzen, solange diese funktioniert und weiterhin die Grenzwerte nach BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) und KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) einhält.
Altlasten und Baulasten sind nach telefonischer Auskunft der Hausverwaltung ebenfalls nicht bekannt.
Handwerkerverträge wurden über die Hausverwaltung abgeschlossen.
Es besteht eine Gebäudeversicherung, die ebenfalls über die Hausverwaltung abgeschlossen wurde.
Die mitverkaufte Garage befindet sich auf der Grundstücksrückseite an der nordöstlichen Grundstücksgrenze. Es ist eine Hälfte einer massiv gebauten Doppelgarage mit elektrisch gesteuertem Tor.
Das Gebäude befindet sich hinsichtlich der Bausubstanz, soweit durch Augenschein erkennbar, in einem guten und altersgemäßen Zustand. In bauphysikalischer Hinsicht (Schallschutz, Wärmeschutz) entspricht das Gebäude nicht mehr zeitgemäßen Vorstellungen.
Gemäß Protokoll über die ordentliche Eigentümerversammlung am 29.06.2016 steht aufgrund von Einregnungsschäden eine umfangreiche Dachreparatur (ca. EUR 3.200,–) oder eine Neueindeckung des Daches (ca. EUR 80.300,–) an.
Die Eigentümer wünschen, dass im Vorfeld ein Bauingenieur das Dach begeht und schriftlich mitteilt, in welchem Zustand sich das gesamte Dach (Kunstschiefer, Dachgebälk, Dämmung) befindet. Beim Kunstschiefer soll geprüft werden, ob dieser asbesthaltig ist. Der Bauingenieur soll die vorliegenden Angebote prüfen. Die Hausverwaltung wird prüfen, ob es einen Zuschuss von der KFW für diese Maßnahmen gibt.
Es war geplant, eine außerordentliche Versammlung zu diesem Thema im August einzuberufen. Dies ist bislang nicht erfolgt.
Es wurden keine Darlehen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgenommen.
Das monatliche Wohngeld inkl. Instandhaltungsrücklage (EUR 42,–) beträgt EUR 233,–.
Die Instandhaltungsrücklage beträgt per Stichtag 31.12.2015 für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft EUR 67.816,–.
Das Objekt wird verkauft, wie besichtigt oder nicht besichtigt.
Ausruf: EUR 150.000,–
—-
Registrierung
Persönliche Registrierung bis Freitag, 28. Oktober 2016, 13 Uhr, im Auktionshaus Arnold (Frau Knorr/Herr Rickmeyer) durch Vorlage des Personalausweises und einer Bonitätsbescheinigung der Hausbank über EUR 300.000,-. Per Mail oder Fax ist dies NICHT möglich.
Bei der Bieterschildausgabe muss ein Blankoscheck vorgezeigt werden.
Nach erfolgtem Zuschlag ist ein Sicherungsscheck als Kostensicherheit über 10 % der Zuschlagssumme, zzgl. der 5 % Provision (gesamt 15%) fällig. Dieser muss NICHT von der Bundesbank bestätigt sein.
Zusätzliche Kosten: Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Grundbuchkosten
Bitte beachten Sie die Versteigerungsbedingungen (Immobilien).
Zuschlag erfolgt
Ausruf€ 150.000,–