Immobilien-Auktion Sa, 15. Juni 2019
Einlass 10.00 Uhr bis 10.45 Uhr Beginn 11 Uhr im Auktionshaus Arnold, Bleichstraße 40, 60313 Frankfurt
Ausruf€ 900.000,–
Das Versteigerungsobjekt (Erbbaurecht – nachfolgend Grundbesitz genannt) beschreibt sich wie folgt:
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, welches sich auf dem Grundstück in 60599 Frankfurt am Main, Buchrainstraße 94, befindet. Die Höhe der jährlichen Erbpacht, auf der Basis eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, wird im Rahmen eines Erbpachtvertrages, zu schließen mit der Stadt Frankfurt am Main als Grundstückseigentümerin, mit jährlich EUR 11.538,– festzuschreiben sein.
Das Gebäude hat eine Wohnfläche von 230 qm (270 qm) auf 2 Etagen, 6 Zimmer, 2 Bäder mit Dusche/WC, Küche, 2 Kellerräume, zudem 2 Garagen und 1 Geräteschuppen.
Das Haus ist renovierungsbedürftig. Es besteht Sanierungsstau.
Das Erbbaurecht ist wie folgt verzeichnet:
Erbbaurecht an dem Grundstück Bezirk 71 Blatt 238 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flur 638 Flurstück 9/1, Gebäude- und Freifläche, Buchrainstraße 94 mit einer Größe von 641 qm, eingetragen in Abt. II Nr. 1 bis zum 31.12.2051,
Das Erbbaurecht ist eingetragen im Erbbaugrundbuch des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Grundbuch von Wald Blatt 207.
Das Erbbaugrundbuch ist in Abt. II und III wie folgt belastet:
Abteilung II:
lfd. Nr. 1 Erbbauzins von 4.573,59 EUR jährlich für den jeweiligen Eigentümer des Erbbaugrundstücks; gemäß Bewilligung vom 15.12.1976; eingetragen am 01.06.1977.
lfd. Nr.2 Vorgemerkt nach § 883 BGB: Anspruch auf Eintragung einer Reallast auf Zahlung eines neu festgesetzten Erbbauzinses gemäß Ziffer 4.2 des Erbbauvertrages vom 24.09.1976; für den jeweiligen Eigentümer des Erbbaugrundstücks; gemäß Bewilligung vom 15.12.1976; eingetragen am 01.06.1977.
lfd. Nr.3 Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für jeweiligen Eigentümer des Erbbaugrundstücks; gemäß Bewilligung vom 15.12.1976; eingetragen am 01.06.1977.
lfd. Nr. 4 Nießbrauch für a) Hilmar Hoffmann, geb. 25.08.1925, b) Brunhilde Hoffmann, geb. am 28.03.1927, beide Frankfurt am Main zu je 1/2; gemäß Bewilligung vom 16.03.1987; eingetragen am 23.06.1987.
Abteilung III:
lfd. Nr. 1 DM 60.000,– Hypothek Tilgungsdarlehen für Stadtsparkasse Frankfurt am Main – Anstalt des öffentlichen Rechts -, Frankfurt am Main; bis 15 % Zinsen jährlich; vollstreckbar nach § 800 ZPO, gemäß Bewilligung vom 06.01.1977; Rang vor Abt. II Nr. 3; eingetragen 01.06.1977.
lfd. Nr. 2 DM 57.000,– Hypothek Tilgungsdarlehen für Stadtsparkasse Frankfurt am Main – Anstalt des öffentlichen Rechts -, Frankfurt am Main; bis 15 % Zinsen jährlich; vollstreckbar nach § 800 ZPO, gemäß Bewilligung vom 06.01.1977; Rang vor Abt. II Nr. 3; eingetragen 01.06.1977.
lfd. Nr. 3 DM 13.000,– Hypothek; Tilgungsdarlehen für Stadtsparkasse Frankfurt am Main – Anstalt des öffentlichen Rechts -, Frankfurt am Main; bis 15 % Zinsen jährlich; vollstreckbar nach § 800 ZPO, gemäß Bewilligung vom 06.01.1977; Rang vor Abt. II Nr. 3; eingetragen 01.06.1977.
lfd. Nr. 4 DM 52.200,– Grundschuld für Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot gemeinnützige Gesellschaft mbH, Ludwigsburg; 12 % Zinsen jährlich ab heute nachträglich zahlbar; zahlungsfällig; Rang vor Abt. II Nr. 3; eingetragen 01.06.1977
lfd. Nr. 5 DM 40.000,– Hypothek ohne Brief; Darlehensforderung; für Stadt Frankfurt am Main (Amt für Wohnungswesen); bis 8 % Zinsen jährlich; 0,25 % Nebenleistung jährlich; vollstreckbar nach § 800 ZPO, gemäß Bewilligung vom 06.01.2977; eingetragen 01.06.1977.
Für die ersteigerte Immobilie sollen die Belastungen lfd. Nr. 1 bis 5 in Abteilung III zur Löschung gebracht werden. Hinsichtlich der lfd. Nr. 5 ist eine reibungslose Löschung zu erwarten. Hinsichtlich der lfd. Nr. 1 bis 4 sind die Hypotheken- /Grundschuldbriefe bislang nicht beschafft worden. Es liegen jedoch bereits Löschungsbewilligungen bezüglich der Rechte lfd. Nr. 1 bis 3 vor; die Hypothekenbriefe zu diesen sind jedoch bislang unauffindbar. Die Löschungsbewilligung nebst Brief bezüglich des Rechts Abt. III lfd. Nr. 4 ist mit Schreiben vom 10.04.2019 angefordert.
Dies könnte bedeuten, dass die Löschung dieser Positionen, die nach Angabe der Veräußerer sämtlich nicht mehr werthaltig sind, zunächst nicht aus den von ihnen innegehaltenen Positionen entfernt werden können. Es ist möglich, dass zunächst Aufgebotsverfahren, die mitunter sehr zeitaufwendig sind, für die außer Kontrolle geratenen Briefe durchgeführt werden müssen.
Da bis zur Beendigung dieser Verfahren und Vorliegen rechtskräftiger Aufgebotsbeschlüsse mit Zeitverzug zu rechnen ist, werden die Erwerberbanken mutmaßlich zunächst nicht an die von diesen gewünschte Rangstelle im Grundbuch gelangen können. Das könnte zur Folge haben, dass die Erwerberbanken den Kaufpreis nicht auszahlen, so dass sich die Eigentumsumschreibung hinziehen könnte.
Aus diesem Grund, und auch aufgrund der sicheren Kenntnis, dass die Belastungen nicht mehr valutieren, werden die Mitglieder der Erbengemeinschaft und gleichzeitig Erbbauberechtigte zu je ½, nämlich
1. Dr. Kai Hoffmann, geb. am 23.02.1958, wohnhaft Gartenstraße 100, 60596 Frankfurt am Main, 2. Katrin Hoffmann, geb. am 24.11.1959, wohnhaft Häberlstraße 3, 80337 München,
die kumulative Schuldübernahme gegenüber den eingetragenen Gläubigern zu notariellem Protokoll übernehmen, aber auch gegenüber bislang unbekannten Dritten, sofern ein solche die hier interessierenden Briefe vorlegen und den Gegenwert fordern sollten.
Sollte sich herausstellen, dass auch der Grundschuldbrief lfd. Nr. 4 nicht aufzufinden ist, so werden vorgenannte Mitglieder der Erbengemeinschaft, und gleichzeitig Erbbauberechtigte zu je ½, auch diesbezüglich die kumulative Schuldübernahme in vorstehendem Sinne erklären.
Für den Fall, dass Banken oder wer auch immer noch aus den Briefen Rechte herleiten sollten, werden sich Herr Dr. Kai Hoffmann und Frau Katrin Hoffmann wegen dieser Verpflichtungen der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen und den Notar anweisen, eventuellen Gläubigern eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.
Für das Recht Abt. III lfd. Nr. 5 liegt die Löschungsbewilligung bereits vor.
Das Gebäude unterliegt nicht dem Denkmalschutz.
Das auf dem Grundstück stehende Gebäude ist ca. im Jahre 1870 errichtet und seitdem nicht mehr in der grundlegenden Bausubstanz erneuert worden.
Das Objekt wurde privat genutzt. Es ist derzeit weder vermietet noch verpachtet, es steht leer.
Ein Energieausweis liegt nicht vor, wird jedoch beantragt.
Auflagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. des Bezirksschornsteinfegers liegen nicht vor.
Altlasten/Baulasten sind nicht bekannt.
Handwerkerverträge bestehen nicht.
Es existiert eine Wohngebäudeversicherung bei der Allianz Versicherung.
Das Objekt wird verkauft, wie es steht und liegt, und zwar wie besichtigt oder nicht besichtigt.
Auf die „Allgemeinen Versteigerungsbedingungen Immobilien“ wird verwiesen.
Beim Immobilienerwerb entstehen jedenfalls folgende weitere Kosten:
Auktionshaus Arnold Inhaber Karl M. Arnold Bleichstraße 40 – 42 60313 Frankfurt am Main
—————- Karl M. Arnold
Registrierung
Persönliche Registrierung der Bieter bis spätestens Freitag, 14.6.2019, 13.00 Uhr, davor werktäglich 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Auktionshaus Arnold, Bleichstraße 42, 60313 Frankfurt (Frau Knorr / Herr Rickmeyer) durch Vorlage des Personalausweises des potentiellen Käufers und einer Bonitätserklärung seiner Hausbank über € 1.800.000,- (per Mail oder Fax ist dies nicht möglich).
Der Ersteigerer muss persönlich an der Auktion teilnehmen.
Bei der Bieterschildausgabe am 15.6.2019 muss ein Blankoscheck (als Sicherungsscheck) hinterlegt werden. Dieser wird umgehend nach der Auktion an den nicht erfolgreichen Bieter zurückgegeben.
Nach erfolgtem Zuschlag ist der Sicherungsscheck als Kostensicherheit über 15 % der Zuschlagssumme, zzgl. 3,57 % Provision, gesamt also 18,57% des Zuschlags fällig. Dieser Sicherungsscheck braucht NICHT ein von der Bundesbank bestätigter Scheck zu sein. Bitte bestellen Sie diesen Scheck bei Ihrer Hausbank.
Bitte beachten Sie die Versteigerungsbedingungen (Immobilien).