Auf Auktionen versteigern

AGB Immobilien

AGB Immobilien

Unsere AGB für Immobilien finden Sie hier.

Kein Ankauf – kein Verkauf – Auktionen pur

Kein Ankauf – kein Verkauf – Auktionen pur

Seit über 60 Jahren führen wir Auktionen für Alte und Zeitgenössische Kunst, Schmuck, Uhren, Juwelen und Immobilien durch, in denen jährlich rund 20 000 Losnummern angeboten werden. An unseren Auktionen nehmen persönlich, schriftlich oder telefonisch etwa 500 bis 800 Interessenten teil.

Anders als bei vielen Kollegen üblich betreiben wir kein Ladengeschäft, nehmen nichts in Zahlung und führen keinen Freihandverkauf durch. Wir gewähren auch keine Vorschüsse, um Interessenskollisionen zu vermeiden. Nur in der Auktion erhält jedes Objekt die Chance auf den höchstmöglichen, also marktgerechten, Erlös.

Auktionen

Auktionen

Jedes Jahr kommen im Auktionshaus Arnold etwa 20 000 Losnummern zum Aufruf, die in unterschiedlichen Auktionen angeboten werden.

Bei der Alte-Kunst-Auktion reicht das Angebot über Glas, Porzellan, Fayencen, Ostasiatica, Antiken, Ausgrabungen, Uhren, Skulpturen, Büchern, Wein, Silber, bis zu Gemälden, Handzeichnungen, Künstlergraphik, Aquarellen, Möbeln und Teppichen.

Die Moderne-Auktion enthält Werke moderner und zeitgenössischer Künstler sowie Möbel und Einrichtungsgegenstände klassischen wie modernen Designs.

In der Schmuck-Auktion werden Schmuck, Armband- und Taschenuhren, lose Steine, Luxusartikel, Münzen und Medaillen angeboten.

Bei einer Immobilien-Auktion kommen Häuser, Wohnungen und Grundstücke zum Aufruf.

Zusätzlich werden in unserem Bockenheimer Depot sechs bis acht Varia-Auktionen in loser Reihenfolge durchgeführt.

Provision und Kosten

Provision und Kosten

Die Provision beträgt 16% vom Erlös und enthält bereits die MwSt. Die Abrechnung erfolgt einen Monat nach der jeweiligen Auktion. Die Auszahlung kann per Überweisung oder per Scheck erfolgen. Barauszahlung ist nicht möglich.

Sollte das Stück in den gedruckten Katalog Eingang finden, können Fotokostenanteile zwischen EUR 35,- zzgl. MwSt. (Fotogröße 1/6 Seite) bis EUR 210,- zzgl. MwSt. (Fotogröße 6/6 Seite) anfallen. Für Internetfotos berechnen wir EUR 20,- zzgl. MwSt. Die Fotos werden von einem professionellen Fotografen hergestellt.

Weitere Kosten fallen nicht an. Lagerung und Versicherung bis zur Auktion sind kostenfrei.

Der Anlieferung der Objekte geht zu Ihren Lasten. Wir empfehlen für das Rhein-Main-Gebiet den Kleinspediteur Grudzinski (069-95021732 oder 0172-6707110, ibematic@t-online.de) oder speziell für Schmuck und Wertgegenstände die Werttransportfirma Galle.

Einlieferung

Einlieferung

Wenn Sie etwas versteigern möchten, können Sie uns gern zunächst Fotos per Email an info@auktionshaus-arnold.de, Cloud, Datentransfer oder Post (Auktionshaus Arnold, Bleichstraße 40–42, 60313 Frankfurt am Main) zusenden. Die Abbildungen helfen uns, einen ersten Eindruck von Ihren Objekten zu erhalten und diese einer entsprechenden Auktion zuzuordnen. Aussagen über eventuell zu erzielende Erlöse sind damit zwar nicht möglich, allerdings können wir nach Sichtung der durch Sie übersandten Fotos eine Einlieferung empfehlen oder davon abraten, falls Transportkosten oder Aufwand absehbar in ungünstigem Verhältnis zum Erlös stehen sollten.

Für Einlieferungen vereinbaren Sie bitte einen Termin unter +49 69 282779, um die Objekte persönlich in unseren Räumlichkeiten zu besprechen.

Bei großen Mengen von Gegenständen, die z.B. bei Haushaltsauflösungen, Vermieterpfandrecht, Umzug o.ä. anfallen können, sind nach Sichtung der Abbildungen auch Besuche vor Ort möglich.

Versteigerungsauftrag

Versteigerungsauftrag

Jedes Objekt wird zunächst auf dem Versteigerungsauftrag beschrieben und den entsprechenden Auktionen zugeordnet. Limit und Schätzwert (Ausruf) werden hier festgelegt.

Wenn Sie die Anlieferung nicht selbst, sondern durch einen Spedition oder einen Werttransporteur vornehmen, übersenden wir Ihnen die Aufstellung Ihrer eingelieferten Gegenstände und den Versteigerungsauftrag in zweifacher Ausfertigung, von dem wir ein Exemplar unterschrieben zurück benötigen.

Sollte ein Dritter in Ihrem Namen den Versteigerungsauftrag unterschreiben, bitten wir um eine Vollmacht.

Wir benötigen Ihre Unterschrift sowie aktuelle Anschrift und Telefonnummer. Bitte halten Sie auch Ihre Bankverbindung bereit. Alternativ können Sie nach Erhalt der Abrechnung einen Scheck abholen, der bei jeder Filiale der Frankfurter Sparkasse einzulösen ist. Bitte beachten Sie, dass wir Schecks aus Sicherheitsgründen nicht versenden. Barauszahlungen sind nicht möglich.

Sie erhalten eine Durchschrift des Auftragsformulars und belassen die Stücke in unserem Haus, wo sie recherchiert und in den Auktionskatalog aufgenommen werden. Als Einlieferer wird Ihnen ein Katalog bzw. eine Benachrichtigungskarte vor der Auktion zugesandt.

In renommierten Kunstzeitschriften wie Weltkunst, art, Sammler Journal und Kunst und Auktionen wie auch überregionalen und lokalen Tageszeitungen finden Sie Inserate, Vorankündigungen und Nachberichte unserer Auktionen. Im Internet sind unsere Kataloge auf unserer Website, bei lot-tissimo und kunstversteigerer.de, der Website des Bundesverbandes Deutscher Kunstversteigerer.

Bei der Vorbesichtigung werden die Gegenstände zunächst präsentiert. Interessenten erhalten hier Gelegenheit zu genauen Begutachtung des Auktionsguts. In der Auktion werden die Stücke gegen Höchstgebot versteigert. Sämtliche Objekte zeigen wir im Original vor und verzichten auf die weniger aussagekräftige Wiedergabe auf Bildschirm oder Leinwand.

Nachdem wir die Zahlungen der Käufer erhalten und verarbeitet haben, erfolgt die Abrechnung einen Monat nach der jeweiligen Auktion. Wir überweisen Ihnen den Versteigerungserlös abzüglich unserer Provision von 16% des Erlöses und ggf. anfallender Abbildungskostenanteile. Die MwSt. ist in der Provision enthalten.

Falls ein Objekt wider Erwarten nicht versteigert wurde, bieten wir es in der darauf folgenden Auktion mit einem neuen niedrigeren Limit mit Ausnahme von geringwertigen Stücken nochmals an. Alternativ können Sie es gern wieder abholen. Bis auf evtl. Fotokostenanteile berechnen wir Ihnen bis einen Monat nach der Auktion keine Kosten.

Für Rechtsanwälte, Testamentsvollstrecker und Betreuer

Für Rechtsanwälte, Testamentsvollstrecker und Betreuer

Bitte werfen Sie nichts weg.

Zu unseren Kunden zählen Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Banken, Finanzämter, Oberfinanzdirektionen, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer etc.

Für Nachlassregelungen erstellen wir Ihnen vor Ort oder in unseren Räumen Taxationen zum  Zeitwert, auf Wunsch auch mittlerer Handelswert oder Versicherungswert. Die Taxation kann bei Bedarf nach Vermächtnissen bearbeitet werden. Die Kosten für eine Wertermittlung berechnen wir mit 3% vom gesamten Schätzwert bzw. € 150,– pro Stunde für den Gutachter und € 80,– pro Stunde für Assistenz und Nachbearbeitung, jeweils zzgl. MwSt.

Es ist aber auch möglich, nur ein Wertgutachten (Taxation) zu beauftragen, weil Sie es zur Vorlage beim Nachlassgericht oder Finanzamt bzw. zur Wertfeststellung einer Erbschaft und Aufteilung der Vermächtnisse benötigen.

Das Taxationsentgelt kann mit dem Auktionserlös verrechnet werden, wenn die Taxation innerhalb von vier Wochen nach Erhalt in einen Versteigerungsauftrag umgewandelt wird.

Für Umzug und Verkleinerung

Für Umzug und Verkleinerung

Gerne erwarten wir die Zusendung Ihrer Fotos von den Objekten, die Sie abgeben möchten. Ziel ist, dass Sie mit allen Dingen leben, an denen Sie Freude haben, solange Sie an Ihrem jetzigen Wohnort sind.

Kurz davor oder sogar nach Ihrem Umzug kann dann das Auktionsgut durch einen Transport zu uns verbracht werden. Sie brauchen also nicht immer wieder Zeit aufzuwenden, um einzelne oder wenige Stücke zu präsentieren.

Gerne übernehmen wir auch die Versteigerung Ihrer Immobilie.

Für Erben und Erbengemeinschaften

Für Erben und Erbengemeinschaften

Für Erben und solche, die es werden müssen 

  • NICHTS wegwerfen, entsorgen kommt am Ende und nicht am Anfang.
  • Zur Vermeidung von Streitigkeiten GÖNNEN Sie. (Aber nur das Wenige, was direkt im Haushalt integriert wird oder an den Finger kommt.) Sollten zwei das Gleiche schön finden, würfeln Sie. Wer zuerst drei pasch hat, bekommt es. Verteilen Sie keine Gegenstände, sondern später das Geld.
  • Wenn es für die Erbschaftssteuer nicht zwingend erforderlich ist, geben Sie KEINE Wertgutachten in Auftrag. Diese kosten Geld, das Ergebnis könnte dann doch zu Neid und Raffgier führen, die wir durch § 2 verhindern wollen. Außerdem kosten Wertgutachten unnötiges Geld, denn das Ergebnis ist nur eine SCHÄTZUNG, keine Wissung.
  • Beauftragen Sie ein Auktionshaus, das Ihnen nicht nur die ROSINEN pickt, sondern auch in der Lage ist, die Dinge zu vermarkten, die einen geringen Wert haben. Dadurch sparen Sie sich Zeit und Nerven, weil alles kontrollierbar in einer Hand ist. Achten Sie darauf, dass nur Auktionen und kein Kommissions- oder Dauerfreihandverkauf stattfindet, denn nur die Auktion bringt Marktwerte und lässt sich durch Ihre Anwesenheit auch kontrollieren, nicht aber ein etwaiger täglicher Verkauf. Im Anschluss können Sie das Geld FAIR-teilen.
  • Jetzt erst kommt das Entsorgen der Dinge, die die Familie nicht will und der Markt nicht kann. Bei einer guten Empfehlung tauchen dabei manchmal unverhofft Wertgegenstände auf.

HABEN SIE NOCH FRAGEN?

Bitte werfen Sie nichts weg.

Oft stehen Erben neben zahlreichen anderen Verpflichtungen auch noch vor einem vollständigen Haushalt, den es nun aufzulösen gilt. Nicht alle Gegenstände aus einem Nachlass können von ihnen verwendet werden. Die Entsorgung der verbliebenen Objekte durch einen Haushaltsauflöser erscheint zu schade, vielleicht sind auch Kunstwerke und Antiquitäten darunter. Händler mögen das ein oder andere hochwertige Stück abnehmen, allerdings verbleibt der Großteil der Gegenstände immer noch im Haushalt.

Wir können Ihnen helfen, diese Schwierigkeiten zu umgehen, indem wir die Auflösung des Haushalts möglichst reibungslos gestalten und alle Vorgänge übersichtlich in wenigen Arbeitsschritten bündeln. Nachdem die Familie ihre Wunschobjekte ausgewählt hat, sichten und listen wir die auktionsverwertbaren wertvollen und einfachen Gegenstände. Wenn Sie wünschen, können wir den Transport des Auktionsgutes organisieren und die besenreine Räumung organisieren. Sie erhalten dann die Rechnung des jeweiligen Dienstleisters.

Es ist aber auch möglich, nur ein Wertgutachten (Taxation) zu beauftragen, weil Sie es zur Vorlage beim Nachlassgericht oder Finanzamt bzw. zur Wertfeststellung der Erbschaft und Aufteilung der Vermächtnisse benötigen.

Gerne übernehmen wir auch die Versteigerung einer Immobilie.

Gutachten und Taxation

Gutachten und Taxation

Im Erbfall kann ein Wertgutachten (Taxation) eines kompletten Nachlasses benötigt werden, um es zur Vorlage beim Nachlassgericht oder Finanzamt bzw. zur Wertfeststellung der Erbschaft und Aufteilung der Vermächtnisse zu verwenden. Hierfür können wir ein Wertgutachten zum Zeitwert für Sie erstellen.

Die Aufnahme des Nachlasses in eine Handliste geschieht vor Ort. In der Regel werden Gegenstände ab einem Zeitwert von € 40,– in eine Taxation aufgenommen. Nach der Bearbeitung senden wir Ihnen die Taxation in dreifacher Ausfertigung mit einer Foto-CD zu.

Die Kosten einer Taxation belaufen sich auf € 150,– je Stunde für den Gutachter und € 80,– je Stunde für Assistenz und Nachbearbeitung bzw. 3% vom Gesamtwert, jeweils zzgl. MwSt.

Sollten Sie sich innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Wertgutachtens zur Versteigerung der taxierten Stücke entschließen, können die Kosten der Taxation entfallen. Die Objekte kommen gemäß der Taxation zum Aufruf in den nächsten anstehenden Auktionen.